Ehrenamt
Rechtliche Betreuungen sind sowohl als Berufsbetreuung als auch ehrenamtlich möglich. Dabei wird eine ehrenamtliche Betreuung angestrebt; nur wenn diese nicht möglich ist, kommt ein Berufsbetreuer in Betracht.
Gerade wenn eine Betreuung aufgrund von Alter und / oder Krankheit notwendig wird, ist es schöner, wenn der / die Partner/in oder die Tochter, der Sohn die Betreuung übernehmen kann.
Aber auch, wenn eine Behinderung der Grund für eine Betreuung ist, kann eine Betreuung an einen Ehrenamtlichen übertragen werden.
Warum ehrenamtliche Betreuung?
Die meisten rechtlichen Betreuungen werden durch ehrenamtliche Betreuer geführt. Häufig sind dies Familienangehörige, also Eltern, Söhne, Töchter oder (Ehe-)Partner.
Wo kein Familienmitglied eine nötige Betreuung übernehmen kann oder möchte, können auch andere Personen vorgeschlagen werden, so z.B. Freunde oder Bekannte. Die Person, für die eine Betreuung notwendig wird, hat das Recht, jemanden vorzuschlagen.
Es kann vorkommen, dass es im Verwandten- oder Freundeskreis niemanden gibt, der die Betreuung übernehmen kann. In diesem Fall wird ein ehrenamtlicher Betreuer außerhalb gesucht, z.B. über die Betreuungsvereine.
Erst wenn kein ehrenamtlicher Betreuer gefunden werden kann, wird eine Betreuung durch einen Vereins- bzw. Berufsbetreuer bestellt.
Betreuerbestellung
Ein Betreuer kann nur bestellt werden, wenn jemand nicht (mehr) in der Lage ist, seine oder ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen. Dies kann auch nur einzelne Bereiche umfassen, wenn z.B. jemand nicht lesen kann und daher Hilfe bei Behördenpost benötigt, mit dem Geld jedoch gut auskommt und in diesem Bereich keine Unterstützung benötigt.
Verein für
Betreuung und Selbstbestimmung
Föhr-Amrum e.V.
